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Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023

Publication date: 2 January 2024 | Report language: DE

Der wissenschaftliche Leiter von Technopolis Deutschland, Prof. Dr. Thomas Heimer ist Mitglied des Expertenrats für Klimafragen (ERK). Der Expertenrat ist ein fünfköpfiges Expert*innen-Gremium und spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2023 den „Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2023“ veröffentlicht. Mit diesem gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz erstellten Bericht nimmt der Expertenrat zu den Annahmen bezüglich der ausgewiesenen Treibhausgas-(THG-)Minderung Stellung und liefert eine übergreifende Einordnung des Programms. Im Fazit und Ausblick werden zudem einige grundsätzliche Feststellungen zum Erreichen der Klimaschutzziele getroffen.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen. Sie geht davon aus, dass mit der konsequenten Umsetzung dieses Programms die Lücke zur Erreichung der Ziele nach Klimaschutzgesetz kumuliert bis 2030 auf rund 200 Mt CO2-Äq. reduziert werden kann; diese Lücke wird von ihr auf über 1 100 Mt CO2-Äq. zu Beginn der Legislaturperiode beziffert. Die Bundesregierung stellt bei der Vorstellung des Programms selbst fest, dass die Gesamtlücke bis 2030 damit nicht geschlossen werden kann. Dieser Befund wird durch den Expertenrat für Klimafragen mit den Ergebnissen dieses Berichts bestätigt, auch wenn keine vollumfängliche Basis für eine solide Bewertung der Annahmen vorlag. Zugleich stellt der Expertenrat fest, dass die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2023 insgesamt das Potenzial aufweisen, signifikante Treibhausgasminderungen zu ermöglichen, womit die THG-Emissionen im Vergleich zu den vergangenen Dekaden beschleunigt absinken könnten. Dazu sind wichtige Beiträge insbesondere von den Sektoren Energie und Industrie, aber – je nach Umsetzung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – auch vom Gebäudesektor zu erwarten.

Das Klimaschutzgesetz benennt als Anforderung an ein Klimaschutzprogramm das Ergreifen von Maßnahmen, die zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele führen. Aus der festgestellten Zielerreichungslücke folgt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß Klimaschutzgesetz entspricht.