Evaluation der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“

Publication date: 4 November 2024 | Report language: DE

Die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ (Umweltbonus) war ein Förderprogramm zur Unterstützung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Straßenverkehrs in Deutschland für die Jahre 2016 bis 2023. Vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, im Jahr 2030 15 Millionen batterieelektrische Fahrzeuge im Bestand zu haben, sollte der Umweltbonus in der Markthochlaufphase dazu beitragen, die fossile Pkw-Flotte sukzessive durch elektrisch betriebene Fahrzeuge zu ersetzen.

Die Technopolis Group hat das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit seinem Projektpartner dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) evaluiert.

Mit dem Umweltbonus wurde privaten Haushalten und Unternehmen ein finanzieller Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs gewährt. Insgesamt wurden staatliche Fördermittel in Höhe von 10,2 Mrd. Euro bewilligt, mit denen die Zulassung von rund 2,17 Mio. elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert wurde. Davon entfielen 1,40 Mio. auf Zulassungen von batterieelektrischen Fahrzeugen und 0,77 Mio. auf Plug-in-Hybridfahrzeuge. Darüber hinaus haben sich die Hersteller mit einem Eigenanteil von weiteren 5,28 Mrd. Euro an der Förderung beteiligt.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Evaluation, dass der Umweltbonus einen substanziellen Beitrag zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Straßenverkehrs geleistet hat. So konnten im Förderzeitraum 2016-23 periodenbezogene THG-Emissionseinsparungen in Höhe von 7,3 Mt CO2-Äq. (brutto) ermittelt werden. Davon sind nach Bereinigung um Mitnahme- und Vorzieheffekte sowie direkte Reboundeffekte 4,5 Mt CO2-Äq. (netto) direkt auf das Programm zurückzuführen. Durch die Weiternutzung der geförderten Fahrzeuge über die gesamte Lebensdauer werden bis in die 2030er Jahre kumulierte THG-Einsparungen in Höhe von 44,0 Mt CO2-Äq. (brutto) (27,6 CO2-Äq. netto) erzielt.

Die Evaluation zeigt unter anderem, dass die Förderung von batterieelektrischen Fahrzeugen deutlich mehr THG-Emissionen einspart als die Förderung von Plug-in-Hybriden. Zudem profitiert die Berechnung der Einsparungen auf die gesamte Lebensdauer von der fortschreitenden Dekarbonisierung des Stromnetzes.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ergab die Evaluation eine Gesamtfördereffizienz von 319 Euro pro Tonne CO2-Äq. über den gesamten Förderzeitraum und über alle geförderten elektrischen Antriebsarten (batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge).

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Evaluation auch soziodemographische Aspekte untersucht. Hier zeigte sich, dass es erhebliche regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme zwischen den alten und den neuen Bundesländern gibt, wobei die Förderung in den Ost-Bundesländern weniger in Anspruch genommen wurde. Zudem wurde die Förderung weit überproportional von Haushalten mit höherem Haushaltsnettoeinkommen in Anspruch genommen, was auf eine unerwünschte Verteilungswirkung hindeutet.

Die vollständigen Evaluationsergebnisse sind im veröffentlichten Endbericht der Evalution nachzulesen.